September 5, 2010
AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der rn-edv.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von rn-edv bedürfen der Schriftform.

1.4 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Anbieter weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.


2. Angebot und Vertragsschluß

2.1 Angebote von rn-edv sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von rn-edv zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für rn-edv Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 rn-edv behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.


3. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

3.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet, Hardware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler rn-edv unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3.2 rn-edv ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.

3.3 rn-edv ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3.4 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von rn-edv. rn-edv behält sich vor, Software so auszurüsten, daß die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

3.5 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.

3.6 Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechtes. Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms.


4. Lieferfrist

4.1 Von rn-edv angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, daß der vereinbarte Liefertermin von rn-edv um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, rn-edv eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

4.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von rn-edv nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei rn-edv, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

4.4 Lieferbedingungen für das Ausland

4.4.1 Anfallende Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen.

4.4.2 Mehrwertsteuerfreie Rechnungen sind bei Bestellung anzuzeigen und erfordern die Angabe der Umsatzsteueridentnummer. Nachträgliche Änderungen der Rechnung sind kostenfrei nicht möglich.


5. Preise

5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.

5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

5.3 rn-edv ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.


6. Zahlung

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen mit 14 Tage netto, Supportleistungen ohne Abzug nach 14 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist rn-edv berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab 01.01.1999 dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder rn-edv einen höheren Schaden nachweist.

6.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von rn-edv verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von rn-edv anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.

6.3 Schuldet der Kunde rn-edv mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.


7. Annahmeverzug des Kunden

7.1 Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist rn-edv nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt rn-edv Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder rn-edv einen höheren Schaden nachweist.


8. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

8.3 Dem Kunden ist bekannt, daß Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. rn-edv macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

8.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

8.7 Mängel sind unverzüglich unter genauer Beschreibung der Art der Störung sowie des Gerätetyps und der Geräte-Nummer anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche kann der Kunde nur geltend machen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dem Lieferanten ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen, andernfalls entfallen alle Mängelansprüche, Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere Mängelfolgeschäden, werden ausgeschlossen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf den Einsatz von Verbrauchsmaterialien zurückzuführen sind, die nicht vom Hersteller empfohlene Spezifikationen aufweisen bzw. für die Folgen unsachgemäßer Behandlung.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 rn-edv behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von rn-edv in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

9.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für rn-edv zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an rn-edv ab. rn-edv nimmt die Abtretung an.

9.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an rn-edv ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von rn-edv hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. rn-edv ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.

9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist rn-edv berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. rn-edv ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

9.5 Bei einem Rücknahmerecht von rn-edv gemäß vorstehendem Absatz ist rn-edv berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von rn-edv den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

9.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag

9.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


10. Umfang der Rechtseinräumung bei Lieferung von Standardsoftware

10.1 Die auf den Programmträgern oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird mit der Veräußerung eines Programmträgers ein einfaches Nutzungsrecht an dem Programm eingeräumt, das neben den gesetzlichen insbesondere folgenden Beschränkungen unterliegt: Das Programm darf zu einem Zeitpunkt immer nur in eine Zentraleinheit geladen werden. Soweit kein technischer Kopierschutz entgegensteht, ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie des Programmträgers zu erstellen. Weitere Vervielfältigungen sind unzulässig. Das Nutzungsrecht berechtigt nicht, das Programm Dritten zu verleihen oder zu vermieten. Es darf auch nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die zu einem vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnis führen, wie z. B. Verkauf mit Rückkaufoption. Eine Bearbeitung der Programme ist unzulässig.


11. Haftung

11.1 rn-edv haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten haftet rn-edv, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.

11.3 Die Höchsthaftung für jegliche Schadensansprüche, die der Kunde oder eine andere Person im Auftrag des Kunden erheben, kann in keinem Fall den Kaufpreis, den der Kunde für unser Produkt bezahlt hat überschreiten.

11.4 rn-edv haftet unter keinen Umständen für jegliche direkte, indirekte, zufällige, gleichzeitige, über den verursachten Schaden hinausgehende, mittelbare oder spezielle Schäden oder Verluste, einschließlich Nutzungsverlust, Gewinnverlust, Kunden- oder Ersparnisverlust, Verlust von Daten und Dateien oder vom Benutzer gespeicherten Programmen, die durch unsere Software entstehen.

11.5 rn-edv haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.

11.6 rn-edv haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.

11.7 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von rn-edv.

11.8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.9 Veröffentlichte Inhalte

11.9.1 Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, daß wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

11.10 Für Störungen innerhalb des Internet oder beim Zugang dazu können wir keine Haftung übernehmen.


12. Schutzrechte Dritter

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, rn-edv von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten rn-edv Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und rn-edv auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. rn-edv ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.


13. Abtretbarkeit von Ansprüchen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit rn-edv geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit rn-edv geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von rn-edv ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.


14. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten

14.1 Der Kunde ermächtigt rn-edv, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.


15. Schlußbestimmungen

15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

15.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von rn-edv ist Mainz.

15.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Mainz vereinbart.